Standort
Der Kindergarten befindet sich im Ortsteil Grüne. Der Kindergarten liegt in einem Überschneidungsgebiet zwischen Iserlohn und Letmathe in einem weit auseinandergezogenem Wohngebiet. Ein großer Teil liegt trotz seiner zentralen Lage nahe einer ländlichen bzw. bewaldeten Umgebung. Nahe gelegene Einkaufmöglichkeiten bieten ein Discounter, ein Supermarkt und mehrere Bäckereien. Eine Apotheke und einige Ärzte sind in der Nähe. Der Kindergarten ist mit dem Bus und PKW gut zu erreichen. Er liegt hinter der über 100 Jahren alten Kirche und dem Pfarrhaus, entfernt von einer stark befahrenen Straße. Der Kindergarten verfügt über ein großes Außengelände direkt am Grüner Bach und ist umgeben von vielen alten Bäumen.
Der pastorale Träger der Einrichtung ist die Kirchengemeinde Herz-Jesu, die dem Pastoralverbund Letmathe zugehörig ist. Ab August 2015 wurde die Betriebsträgerschaft unserer Kindertageseinrichtung St. Hildegard auf die Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH übertragen.
Zur Zeit werden in zwei Gruppen 47 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren betreut.
Öffnungszeiten
Unsere aktuellen Öffnungszeiten sind von montags - freitags
- 35 Std.-Betreuung: Blockzeit von 7.00 - 14.00 Uhr
- 45 Std.-Betreuung: Montags - Donnerstags 7.00 - 16.30 Uhr, Freitags 7.00 - 14.00 Uhr
Die Schließzeiten im Kalenderjahr werden im Rat der Tageseinrichtung abgestimmt und zeitnah an die Eltern weitergegeben. Insgesamt hat unsere Einrichtung 25 Tage pro Kalenderjahr geschlossen, z. Zeit:
- 3 Wochen Sommerferien
- die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr
- 2-3 Team-Tage
Während der Schließzeiten besteht nach Absprache die Möglichkeit der Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung.
Aufnahmekriterien
Der Rat der Tageseinrichtung vereinbart Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Die Reihenfolge der Kriterien:
- Kinder, die im Stadtgebiet wohnen, haben Vorrang. Die Aussagen des Kirchlichen Amtsblattes 8/2009 (26. August 2009) werden berücksichtigt.
- Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
- Kinder, deren Eltern beide einer Berufstätigkeit, einem Studium o. ä. nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Gleiches gilt für Alleinerziehende.
- Kinder, deren Geschwister die Einrichtung bereits besuchen (zum Zeitpunkt der Platzvergabe), haben Vorrang zum Besuch der selben Einrichtung.
- Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.